Viele potentielle Mandanten scheuen den Gang zum Anwalt wegen der Kosten, die möglicherweise auf sie zukommen könnten.
Wir raten Ihnen daher: Fragen Sie vor Mandatserteilung Ihren Anwalt, welche konkreten Kosten Sie zu erwarten haben und wie er die Erfolgsausichten Ihres konkreten Rechtsfalles einschätzt. Sofern Sie finanziell einen eingeschränkten Spielraum haben, prüfen wir gerne für Sie, ob ggf. Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe von Ihnen in Anspruch genommen werden kann.
Bei größeren Streitwerten (oft schon ab 50.000,00 €) steht Ihnen eventuell ein Prozessfinanzierer (Versicherung) zur Seite. Bei den notwendigen Anträgen und den Formalitäten hilft Ihnen Ihr Anwalt gerne weiter.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kümmern wir uns um die Deckungszusage für die gesamten Kosten des Rechtsstreits.
Die Anwaltsgebühren für eine Rechtsberatung sind in der Regel in einer Gebührenvereinbarung zwischen Mandant und Anwalt frei auszuhandeln (schriftliche Gebührenvereinbarung). Die Rechtsberatungsgebühr für ein erstes Beratungsgespräch darf dabei 190,00 € (zzgl. 19 % Umsatzsteuer), somit einen Gesamtbetrag von 226,10 € bei Verbrauchern nicht überschreiten.
Wir rechnen in der Regel nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Alternativ kann mit uns auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden. Sprechen Sie uns hierauf an. Wir sind stets bemüht, die Kosten für Sie transparent zu gestalten.